Preisnachlass

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Ein Preisnachlass kann im Vorfeld des Geschäftsabschlusses gewährt werden. Im Rahmen von Verhandlungen senkt der Anbieter den Preis. Er macht ein neues Angebot. Oder Preise werden pauschal gesenkt, zum Beispiel über Rabattaktionen, Aktionspreise, Sonderpreise, Sonderangebote und so weiter.

Ein Preisnachlass kann aber auch nach Abwicklung des Geschäfts erfolgen. Tritt ein Mangel auf, so kann der/die Käufer:in eine Minderung verlangen und der Verkäufer diesen Preisnachlass gewähren, damit der Mangel ausgeglichen wird.



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© 2022 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


Hoepner-Marketing-Lexikon

Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.

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