Anbieter - Anbieterin - Anbieter:in

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Im betriebswirtschaftlichen Sinn bietet der Anbieter bzw. die Anbieterin den Nachfrager:innen eine Leistung (Produkt oder Dienstleistung) an. In der Regel stehen unterschiedliche Anbieter:innen dabei im Wettbewerb miteinander. Sie buhlen um die Gunst der Nachfrager:innen, damit diese bei ihnen und nicht bei der Konkurrenz (Mitbewerber) kaufen.

Anbieter:innen können Personen, Firmen, staatliche Stellen (Administration), Non-Profit-Organisationen oder sonstige Institutionen sein. Das Gegenstück zur Anbieter:in ist die Nachfrager:in. Auch die Nachfrager:innen können Personen, Firmen, staatliche Stellen oder Institutionen sein. Daraus ergibt sich eine grobe Dreiteilung in:

1. private Anbieter:in (keine Gewinnerzielungsabsicht, nicht dauerhaft),

2. gewerbliche Anbieter:in (Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer angelegt) und

3. staatliche Anbieter:in/Non-Profit-Organisationen.

Analoges gilt für die Seite der Nachfrager:in. Es exixtieren eine Reihe von unterschiedlichen Relationen zwischen Anbieter:in und Nachfrager:in. Diese werden auch als Märkte bzw. Transaktionsbereiche bezeichnet: Siehe C2C, B2C, B2B, C2B, C2A, A2C, A2A, ...

Anbieter:in und Nachfrager:in bilden die wichtigsten Teilnehmer:innen in einem Markt.



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© 2023 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


Hoepner-Marketing-Lexikon

Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.

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