Double-Opt-Out: Unterschied zwischen den Versionen

Aus WirtschaftsWiki
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[Abmeldeverfahren]] aus einem [[Verteiler]]; Gegenstück zum [[Double-Opt-In]].  
+
Double-Opt-Out ist ein [[Abmeldeverfahren]] mit dem sich ein Empfänger aus einem [[Verteiler]] austrägt. Es ist das Gegenstück zum [[Double-Opt-In]] bei den [[Anmeldeverfahren]].  
  
Die Abmeldung aus einem Verteiler wird durch eine [[E-Mail]] (oder ein anderes Medium) bestätigt. Zur Sicherheit, dass keine dritte Person diese Abmeldung unberechtigt vornimmt, muss der Abmelder diese Bestätigungsmail an den Anbieter zurücksenden oder einen in der E-Mail enthaltenen [[Link]] anklicken. Erst dann wird die Abmeldung wirksam. Double-Opt-Out wird nur selten angewandt. Anbieter begnügen sich meist damit, einem Link für die Wiederanmeldung in der Bestätigungsmail zu integrieren.  
+
Die Abmeldung aus einem Verteiler wird durch eine [[E-Mail]] (oder ein anderes Medium) bestätigt. Zur Sicherheit, dass keine dritte Person diese Abmeldung unberechtigt vornimmt, muss der Abmelder diese Bestätigungsmail an den Anbieter zurücksenden oder einen in der [[E-Mail]] enthaltenen [[Link]] anklicken. Erst dann wird die Abmeldung wirksam. Double-Opt-Out wird nur selten angewandt. Anbieter begnügen sich meist damit, einem Link für die Wiederanmeldung in der Bestätigungsmail zu integrieren. ([[Confirmed-Opt-Out]])
  
 
In der Bestätigungs-Mail kann für den weiteren Bezug der Informationen geworben werden. (Achtung! Dies ist bislang eine rechtliche Grauzone. Da der Abmelder weiterer [[Werbung]] bereits widersprochen hat, ist weitere Produktwerbung unzulässig. Eine Begründung, warum der Empfänger nicht aus der Liste ausscheiden soll, darf also keine unmittelbare Werbung darstellen.)
 
In der Bestätigungs-Mail kann für den weiteren Bezug der Informationen geworben werden. (Achtung! Dies ist bislang eine rechtliche Grauzone. Da der Abmelder weiterer [[Werbung]] bereits widersprochen hat, ist weitere Produktwerbung unzulässig. Eine Begründung, warum der Empfänger nicht aus der Liste ausscheiden soll, darf also keine unmittelbare Werbung darstellen.)
  
Der Anbieter kann die Bestätigung der Bestätigung ein weiteres Mal bestätigen. Hier erfolgt der Hinweis, dass der Bezieher nun endgültig aus der Liste ausgetragen wird. Wiederum besteht die Chance einen Link zur Wiederanmeldung zu integrieren.
+
Der [[Anbieter]] kann die Bestätigung der Bestätigung ein weiteres Mal bestätigen. Hier erfolgt der Hinweis, dass der Bezieher nun endgültig aus der Liste ausgetragen wird. Wiederum besteht die Chance einen Link zur Wiederanmeldung zu integrieren.
  
 
Diese Verfahren ist in der Regel rechtlich nicht zulässig, da es für den Abmelder nicht zumutbar ist, diese Abmeldung ein weiteres Mal zu bestätigen.
 
Diese Verfahren ist in der Regel rechtlich nicht zulässig, da es für den Abmelder nicht zumutbar ist, diese Abmeldung ein weiteres Mal zu bestätigen.
Zeile 11: Zeile 11:
  
  
 +
----
  
 +
[[Marketing]] > [[Marketing-Mix]] > [[Kommunikations-Politik]] > [[Dialog-Marketing]] > vor allem im [[E-Mail-Marketing]]
  
 +
----
  
[[Marketing]] > [[Marketing-Mix]] > [[Kommunikations-Politik]] > [[Dialog-Marketing]] (vor allem im > [[E-Mail-Marketing]])
+
© 2021 [http://www.fh-aachen.de/menschen/hoepner.html Professor Dr. Gert A. Hoepner] [http://www.fh-aachen.de/Fachbereiche/wirtschaft.html FH Aachen Wirtschaftswissenschaften]
  
© {{CURRENTYEAR}} [http://www.fh-aachen.de/hoepner.html Prof. Dr. Gert Hoepner] [http://www.fh-aachen.de/wirtschaft.html FH Aachen]
 
  
 +
[[Hoepner-Marketing-Lexikon]]
 +
 +
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
 +
 +
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
 +
 +
Gewerbliche Weiterverwendung der Inhalte nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
 +
 +
Die folgenden [[:Kategorie:Kategorien|Kategorien]] in der Fußzeile fassen die Stichworte des jeweiligen Teilgebietes zusammen. Klicken Sie darauf für weitere Informationen zum Thema.
 +
[[category:D]]
 +
[[category:Dialog-Marketing]]
 +
[[category:E-Mail-Marketing]]
 +
[[category:Kommunikations-Politik]]
 +
[[category:Marketing-Mix]]
 
[[category:Marketing]]
 
[[category:Marketing]]
[[category:Marketing-Mix]]
 
[[category:Kommunikations-Politik]]
 
[[category:Dialog-Marketing]]
 
[[category:E-Mail-Marketing]]
 
[[category:Werbebrief]]
 

Aktuelle Version vom 4. Februar 2021, 14:53 Uhr

Double-Opt-Out ist ein Abmeldeverfahren mit dem sich ein Empfänger aus einem Verteiler austrägt. Es ist das Gegenstück zum Double-Opt-In bei den Anmeldeverfahren.

Die Abmeldung aus einem Verteiler wird durch eine E-Mail (oder ein anderes Medium) bestätigt. Zur Sicherheit, dass keine dritte Person diese Abmeldung unberechtigt vornimmt, muss der Abmelder diese Bestätigungsmail an den Anbieter zurücksenden oder einen in der E-Mail enthaltenen Link anklicken. Erst dann wird die Abmeldung wirksam. Double-Opt-Out wird nur selten angewandt. Anbieter begnügen sich meist damit, einem Link für die Wiederanmeldung in der Bestätigungsmail zu integrieren. (Confirmed-Opt-Out)

In der Bestätigungs-Mail kann für den weiteren Bezug der Informationen geworben werden. (Achtung! Dies ist bislang eine rechtliche Grauzone. Da der Abmelder weiterer Werbung bereits widersprochen hat, ist weitere Produktwerbung unzulässig. Eine Begründung, warum der Empfänger nicht aus der Liste ausscheiden soll, darf also keine unmittelbare Werbung darstellen.)

Der Anbieter kann die Bestätigung der Bestätigung ein weiteres Mal bestätigen. Hier erfolgt der Hinweis, dass der Bezieher nun endgültig aus der Liste ausgetragen wird. Wiederum besteht die Chance einen Link zur Wiederanmeldung zu integrieren.

Diese Verfahren ist in der Regel rechtlich nicht zulässig, da es für den Abmelder nicht zumutbar ist, diese Abmeldung ein weiteres Mal zu bestätigen.



Marketing > Marketing-Mix > Kommunikations-Politik > Dialog-Marketing > vor allem im E-Mail-Marketing


© 2021 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


Hoepner-Marketing-Lexikon

Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.

Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften

Gewerbliche Weiterverwendung der Inhalte nur mit ausdrücklicher Genehmigung.

Die folgenden Kategorien in der Fußzeile fassen die Stichworte des jeweiligen Teilgebietes zusammen. Klicken Sie darauf für weitere Informationen zum Thema.