Absatzmittler
Absatzmittler sind Akteure im indirekten Vertrieb bzw. indirekten Absatzkanal. Sie zeichnen sich aus durch:
• rechtliche Selbstständigkeit
und
• ein eigenes Marketing-Mix aufgrund eigener Ziele und Strategien = eigene Marketing-Konzeption.
Beispiele : Händler, Importeur, Exporteur, …
Der Absatzmittler erwirbt die Waren und vertreibt diese auf eigenes Risiko weiter. Damit müssen sich die Interessen des Händlers und des Anbieters (Produzenten) nicht zwangsläufig decken. So möchte sich ein Händler eventuell als preiswert profilieren und bietet ein Produkt A zu einem günstigen Preis an. Der Hersteller hingegen möchte für sein Produkt ein exklusives Image, was er durch einen angemessenen Preis unterstützen möchte. Es entsteht ein Handelskonflikt zwischen Anbieter und Absatzmittler.
Das deutsche Recht verbietet zum Beispiel die Preisbindung der zweiten Hand, das heißt, der Hersteller darf dem Händler nicht vorschreiben, welchen Preis er von seinen Kunden verlangt. Preisbindung gibt es nur bei wenigen Warengruppen, wie zum Beispiel Bücher, Zeitungen, Zeitschriften oder Zigaretten.
Im selektiven Vertrieb gibt es Möglichkeiten, durch die Auswahl der Händler wenigstens Einfluss auf das Umfeld der Warenpräsentation zu nehmen.
Die Absatzmittler sind von den Absatzhelfern zu unterscheiden, welche im Auftrag bzw. auf Rechnung des Herstellers tätig sind.
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© 2019 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
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