Confirmed-Opt-Out

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Abmeldeverfahren von einem Verteiler; Gegenstück zum Confirmed-Opt-In.

Die meisten Anbieter setzen dieses Vorgehen ein. Die Abmeldung aus einem Verteiler wird durch eine E-Mail (oder ein anderes Medium) bestätigt. Die Anbieter integrieren in diese Bestätigungs-Mail meist einen Link zur Wiederanmeldung. Möglich ist auch die Verwendung von Double-opt-Out.

In der Bestätigungs-Mail kann für den weiteren Bezug der Informationen geworben werden. (Achtung! Dies ist bislang eine rechtliche Grauzone. Da der Abmelder weiterer Werbung bereits widersprochen hat, ist reine Produktwerbung unzulässig. Eine Begründung, warum der Empfänger nicht aus der Liste ausscheiden soll, darf also keine unmittelbare Werbung darstellen.)




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© 2024 Prof. Dr. Gert Hoepner FH Aachen