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Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
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Version vom 21. März 2019, 14:52 Uhr

Im betriebswirtschaftlichen Sinn bietet der Anbieter den Nachfragern eine Leistung (Produkt oder Dienstleistung) an. In der Regel stehen unterschiedliche Anbieter dabei im Wettbewerb miteinander. Sie buhlen um die Gunst der Nachfrager, damit diese bei ihnen und nicht bei der Konkurrenz (Mitbewerber) kaufen.

Anbieter können Personen, Firmen, staatliche Stellen (Administration), Non-Profit-Organisationen oder sonstige Institutionen sein. Das Gegenstück zum Anbieter ist der Nachfrager. Auch die Nachfrager können Personen, Firmen, staatliche Stellen oder Institutionen sein. Daraus ergibt sich eine grobe Dreiteilung in private Anbieter (keine Gewinnerzielungsabsicht, nicht dauerhaft), gewerbliche Anbieter (Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer angelegt) und staatliche Anbieter/Non-Profit-Organisationen. Analoges gilt für die Seite der Nachfrager. Es exixtieren eine Reihe von unterschiedlichen Relationen zwischen Anbieter und Nachfrager. Diese werden auch als Märkte bzw. Transaktionsbereiche bezeichnet: Siehe C2C, B2C, B2B, C2B, C2A, A2C, A2A, ...

Anbieter und Nachfrager bilden die wichtigsten Teilnehmer in einem Markt.



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Hoepner-Marketing-Lexikon

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