Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung, kurz VerpackV befasst sich mit der Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Sie schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten einer Verpackung ein. Daneben sind weitere Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel bei Lebensmitteln die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV).
Siehe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
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© 2015 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen
Hoepner-Marketing-Lexikon
Definitionen und kompakte Erklärungen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
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