Intangibilität

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Intangibilität ist ein konstitutives Merkmal einer Dienstleistung. Es beschreibt dabei, dass das Ergebnis der Dienstleistung nicht wie bei der Produktion eines Sachgutes greifbar, also gegenständlich ist.

Beispiel: Dienstleistung Mobilfunk: Die Qualität eines Telefongesprächs ist für die beiden Gesprächsteilnehmer nicht greifbar. Die Qualität wird dabei eher subjektiv beurteilt und die Kriterien dabei sind meist nicht einheitlich.

Beispiel: Dienstleistung Reparatur eines Autos: Das Ergebnis zeigt sich dabei zwar gegenständlich und anfassbar - das Auto läuft wieder. Aber der Prozess der Reparatur bleibt unfassbar. Wurde das Auto richtig repariert? Wurden die Teile richtig verbaut? Diese Aspekte des Ergebnisses bleiben nur schwer zu beurteilen.



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© 2021 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


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