Employer-Branding
Das Employer-Branding setzt sich aus den englischen Begriffen Arbeitgeber und Markenbildung (= Branding) zusammen. Es nutzt die Techniken der Markenführung, um den Namen des Unternehmens mit einem positiven Image zu verbinden. Das Unternehmen soll bei den guten Bewerbern als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden. Gleichzeitig sollen die eigenen Mitarbeiter stärker an das Unternehmen gebunden werden.
Employer-Branding ist eng mit den übrigen Aktivitäten des Unternehmens verbunden. Es kann nur in Verbindung mit den übrigen Kommunikations-Maßnahmen funktionieren. So bestehen enge Bezüge auch zu CSR, Corporate Citizenship, PR und dem Marketing für die Angebote des Unternehmens.
Näheres finden Sie in naher Zukunft unter der Kategorie Employer-Branding.
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© 2019 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
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