Anbieter - Anbieterin - Anbieter:in
Im betriebswirtschaftlichen Sinn bietet der Anbieter bzw. die Anbieterin den Nachfrager:innen eine Leistung (Produkt oder Dienstleistung) an. In der Regel stehen unterschiedliche Anbieter:innen dabei im Wettbewerb miteinander. Sie buhlen um die Gunst der Nachfrager:innen, damit diese bei ihnen und nicht bei der Konkurrenz (Mitbewerber) kaufen.
Anbieter:innen können Personen, Firmen, staatliche Stellen (Administration), Non-Profit-Organisationen oder sonstige Institutionen sein. Das Gegenstück zur Anbieter:in ist die Nachfrager:in. Auch die Nachfrager:innen können Personen, Firmen, staatliche Stellen oder Institutionen sein. Daraus ergibt sich eine grobe Dreiteilung in:
1. private Anbieter:in (keine Gewinnerzielungsabsicht, nicht dauerhaft),
2. gewerbliche Anbieter:in (Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer angelegt) und
3. staatliche Anbieter:in/Non-Profit-Organisationen.
Analoges gilt für die Seite der Nachfrager:in. Es exixtieren eine Reihe von unterschiedlichen Relationen zwischen Anbieter:in und Nachfrager:in. Diese werden auch als Märkte bzw. Transaktionsbereiche bezeichnet: Siehe C2C, B2C, B2B, C2B, C2A, A2C, A2A, ...
Anbieter:in und Nachfrager:in bilden die wichtigsten Teilnehmer:innen in einem Markt.
Marketing > Marketing-Strategien > Strategische Planung > Markt
© 2023 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
Gewerbliche Weiterverwendung der Inhalte nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
Die Kategorien unten oder rechts (abhängig von Ihrem Endgerät) fassen die Stichworte des jeweiligen Teilgebietes zusammen. Klicken Sie für weitere Informationen zum Thema darauf.