Stichprobe

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Version vom 14. Januar 2020, 07:47 Uhr von Hoepner (Diskussion | Beiträge)
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Eine Stichprobe entsteht, wenn für eine Befragung, ein Experiment oder sonstige Untersuchung ein Teil der Personen (oder Elemente) aus der Grundgesamtheit (bzw. Auswahlbasis) ausgewählt wird. Nur diese werden in die Untersuchung einbezogen.

Man spricht auch von einer Teilerhebung im Gegensatz zur Vollerhebung, bei der alle Personen bzw. Elemente einer Grundgesamtheit herangezogen werden. Eine Stichprobe weist meist erhebliche Vorteile bei den Kosten und beim notwendigen organisatorischen Aufwand auf.

Die Bildung der Stichprobe erfolgt mit Hilfe von Stichprobenverfahren, welche auch Auswahlverfahren genannt werden. Die Art des Stichprobenverfahrens, die Größe der Stichprobe (Anzahl) sowie die eigentliche Stichprobenziehung bestimmen, wie repräsentativ die Stichprobe für die Grundgesamtheit ist. Das bedeutet, inwieweit Ergebnisse der Stichprobe auf die Verhältnisse in der Grundgesamtheit übertragbar sind.

Für die Qualität der Stichprobe ist wichtig, dass die Auswahlbasis (auch Erhebungsgesamtheit) nicht von der Grundgesamtheit abweicht. Abweichungen entstehen, wenn nicht unmittelbar aus der Grundgesamtheit ausgewählt werden kann. Bei telefonischen Befragungen der Grundgesamtheit „Wohnbevölkerung Deutschland über 16 Jahre“ wird häufig das Telefonbuch als Auswahlbasis herangezogen. In diesem sind aber nicht alle in Deutschland lebenden Personen über 16 Jahre aufgeführt, so dass die Auswahlbasis von der Grundgesamtheit abweicht. Die Marktforschungs-Institute wirken dieser Fehlerquelle mit speziellen Methoden entgegen. Siehe Stichprobenziehung für telefonische Befragungen.


Zur Abgrenzung der Begriffe siehe Abgrenzung Grundgesamtheit-Auswahlbasis-Stichprobe.




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© 2020 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


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