Schwarzmarkt
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Schwarzmarkt ist ein illegaler Markt. Der Handel mit den Waren ist verboten, so dass der Handel im Verborgenen stattfindet. Händler und teils auch die Käufer machen sich auf einem Schwarzmarkt strafbar.
Davon abzugrenzen ist der Graumarkt. Dieser verstößt nicht gegen das Gesetz, sondern nur gegen vertragliche Regeln eines Herstellers.
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© 2016 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
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