Sponsoring
Der Sponsor unterstützt den Gesponsorten (Person, Mannschaft, Organisation, Veranstaltung) mit Geld- und/oder Sachmitteln und/oder Dienstleistungen. Dem Sponsoring liegt ein Vertragsverhältnis zugrunde, welches die Gegenleistung des Gesponserten festlegt. Gegenleistungen sind in der Regel kommunikativer Natur. Der Gesponserte präsentiert den Name des Sponsors, redet über ihn oder nimmt gemeinsame Termine wahr usw.
Sponsoring erfolgt vorwiegend auf den Gebieten Sport, Kultur, Umwelt und Soziales.
Das Sponsoring von Veranstaltungen ist vom Event-Marketing abzugrenzen. Ist das Unternehmen selbst (Mit-)Veranstalter, fällt das Engagement unter Event-Marketing. Unterstützt das Unternehmen die Veranstaltung, stellt dies Sponsoring dar. Der Übergang ist hierbei fließend.
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Unternehmensführung > Unternehmensstrategien > Corporate Social Responsibility > Corporate Giving
© 2019 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
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