Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Aus WirtschaftsWiki
Version vom 20. August 2015, 12:51 Uhr von Hoepner (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, siehe [http://www.gesetze-im-internet.de Gesetze im Internet]. Nicht korrekt ist die Interpretation der …“)
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, siehe Gesetze im Internet.
Nicht korrekt ist die Interpretation der Abkürzung UWG als Unlauterer Wettbewerb Gesetz.
© 2015 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen
Hoepner-Marketing-Lexikon
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
Gewerbliche Weiterverwendung der Inhalte nur mit ausdrücklicher Genehmigung.