Preisauszeichnung
Preisauszeichnung ist die Kennzeichnung eines Angebotes mit einem Angebotspreis. In Deutschland macht die Preisangabenverordnung detaillierte Vorgaben dafür. So muss insbesondere der Konsument bzw. die Konsumentin den Preis leicht erkennen können. Auch ist im B2C immer der Endpreis anzugeben, also inklusive z. B. der MWSt.
Preisangabenverordnung auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz.
PAngV = Preisangabenverordnung
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© 2022 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
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