Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, siehe Gesetze im Internet.

Nicht korrekt ist die Interpretation der Abkürzung UWG als Unlauterer Wettbewerb Gesetz.




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© 2015 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


Hoepner-Marketing-Lexikon

Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.

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