Unbefriedigte Nachfrage: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. August 2019, 13:24 Uhr

Die unbefriedigte Nachfrage in einem Markt beschreibt die Nachfrage von potentiellen Kunden nach einem Angebot, das aber kein Anbieter befriedigt.

Dafür existieren unterschiedliche Gründe:

• Die Produktionskapazitäten aller Anbieter reichen nicht aus, die Nachfrage vollständig zu stillen. Es bleibt ein Teil unbefriedigt.

• Der Aufwand, die Nachfrage zu befriedigen, ist für die Anbieter unverhältnismäßig hoch und damit wirtschaftlich nicht lohnend. Der Nachfrager findet keinen Anbieter. Beispiel: Schnelles Internet fragen auch Haushalte nach, welche abseits der Ballungsgebiete wohnen. Für die Anbieter lohnt sich die Verlegung der Kabel nicht. Der Nachfrager bekommt kein Angebot und kann die Leistung trotz seiner Nachfrage nicht nutzen.

• Ein Teil der Nachfrager ist nicht bereit, die geforderten Preise zu zahlen bzw. die entsprechende Gegenleistung zu erbringen. Wenn die Anbieter Ihre Preise nicht senken, bleibt diese Nachfrage unbefriedigt.

Anbieter weigern sich aus moralischen/ethnischen Gründen, bestimmte Nachfrager zu beliefern oder bestimmte Produkte überhaupt herzustellen. Beispiel: Es gibt sicher eine Nachfrage nach Schildkrötensuppe. Nach einer öffentlichen Diskussion haben alle Anbeiter ihre Produkte in diesem Bereich aus dem Markt genommen. Es existiert deshalb kein Anbieter mehr in Deutschland.

• Der Gesetzgeber verbietet den Verkauf der Leistung an bestimmte Nachfrager (zum Beispiel Alkohol an Minderjährige) oder unterbindet die Einfuhr ins Land oder die Ausfuhr in andere Länder.

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© 2019 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften

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