Stichprobe: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Stichprobe entsteht, wenn für eine [[Befragung]], ein [[Experiment]] oder sonstige Untersuchung ein Teil der Personen (oder Elemente) aus der [[Grundgesamtheit]] ausgewählt wird. Nur diese werden einbezogen.  
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Eine Stichprobe entsteht, wenn für eine [[Befragung]], ein [[Experiment]] oder sonstige Untersuchung ein Teil der Personen (oder Elemente) aus der [[Grundgesamtheit]] (bzw. [[Auswahlbasis]]) ausgewählt wird. Nur diese werden in die Untersuchung einbezogen.  
  
 
Man spricht auch von einer [[Teilerhebung]] im Gegensatz zur [[Vollerhebung]], bei der alle Personen bzw. Elemente einer [[Grundgesamtheit]] herangezogen werden. Eine Stichprobe weist meist erhebliche Vorteile bei den [[Kosten]] und beim notwendigen organisatorischen Aufwand auf.
 
Man spricht auch von einer [[Teilerhebung]] im Gegensatz zur [[Vollerhebung]], bei der alle Personen bzw. Elemente einer [[Grundgesamtheit]] herangezogen werden. Eine Stichprobe weist meist erhebliche Vorteile bei den [[Kosten]] und beim notwendigen organisatorischen Aufwand auf.
  
Die Bildung der Stichprobe erfolgt mit Hilfe von [[Stichprobenverfahren]], welche auch [[Auswahlverfahren]] genannt werden. Die Art des [[Stichprobenverfahren]]s, die [[Größe der Stichprobe]] (Anzahl) sowie die eigentliche [[Stichprobenziehung]] entscheiden darüber, wie [[repräsentativ]] die Stichprobe für die [[Grundgesamtheit]] ist. Das bedeutet, inwieweit Ergebnisse der Stichprobe auf die Verhältnisse in der [[Grundgesamtheit]] übertragbar sind.
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Die Bildung der Stichprobe erfolgt mit Hilfe von [[Stichprobenverfahren]], welche auch [[Auswahlverfahren]] genannt werden. Die Art des [[Stichprobenverfahren]]s, die [[Größe der Stichprobe]] (Anzahl) sowie die eigentliche [[Stichprobenziehung]] bestimmen, wie [[repräsentativ]] die Stichprobe für die [[Grundgesamtheit]] ist. Das bedeutet, inwieweit Ergebnisse der Stichprobe auf die Verhältnisse in der [[Grundgesamtheit]] übertragbar sind.
  
 
Für die Qualität der Stichprobe ist wichtig, dass die [[Auswahlbasis]] (auch [[Erhebungsgesamtheit]]) nicht von der [[Grundgesamtheit]] abweicht. Abweichungen entstehen, wenn nicht unmittelbar aus der [[Grundgesamtheit]] ausgewählt werden kann. Bei [[Telefonische Befragung|telefonischen Befragungen]] der [[Grundgesamtheit]] „Wohnbevölkerung Deutschland über 16 Jahre“ wird häufig das Telefonbuch als [[Auswahlbasis]] herangezogen. In diesem sind aber nicht alle in Deutschland lebenden Personen über 16 Jahre aufgeführt, so dass die [[Auswahlbasis]] von der [[Grundgesamtheit]] abweicht. Die Marktforschungs-Institute wirken dieser Fehlerquelle mit speziellen Methoden entgegen. Siehe [[Stichprobenziehung für telefonische Befragungen]].
 
Für die Qualität der Stichprobe ist wichtig, dass die [[Auswahlbasis]] (auch [[Erhebungsgesamtheit]]) nicht von der [[Grundgesamtheit]] abweicht. Abweichungen entstehen, wenn nicht unmittelbar aus der [[Grundgesamtheit]] ausgewählt werden kann. Bei [[Telefonische Befragung|telefonischen Befragungen]] der [[Grundgesamtheit]] „Wohnbevölkerung Deutschland über 16 Jahre“ wird häufig das Telefonbuch als [[Auswahlbasis]] herangezogen. In diesem sind aber nicht alle in Deutschland lebenden Personen über 16 Jahre aufgeführt, so dass die [[Auswahlbasis]] von der [[Grundgesamtheit]] abweicht. Die Marktforschungs-Institute wirken dieser Fehlerquelle mit speziellen Methoden entgegen. Siehe [[Stichprobenziehung für telefonische Befragungen]].
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Version vom 11. Februar 2019, 09:26 Uhr

Eine Stichprobe entsteht, wenn für eine Befragung, ein Experiment oder sonstige Untersuchung ein Teil der Personen (oder Elemente) aus der Grundgesamtheit (bzw. Auswahlbasis) ausgewählt wird. Nur diese werden in die Untersuchung einbezogen.

Man spricht auch von einer Teilerhebung im Gegensatz zur Vollerhebung, bei der alle Personen bzw. Elemente einer Grundgesamtheit herangezogen werden. Eine Stichprobe weist meist erhebliche Vorteile bei den Kosten und beim notwendigen organisatorischen Aufwand auf.

Die Bildung der Stichprobe erfolgt mit Hilfe von Stichprobenverfahren, welche auch Auswahlverfahren genannt werden. Die Art des Stichprobenverfahrens, die Größe der Stichprobe (Anzahl) sowie die eigentliche Stichprobenziehung bestimmen, wie repräsentativ die Stichprobe für die Grundgesamtheit ist. Das bedeutet, inwieweit Ergebnisse der Stichprobe auf die Verhältnisse in der Grundgesamtheit übertragbar sind.

Für die Qualität der Stichprobe ist wichtig, dass die Auswahlbasis (auch Erhebungsgesamtheit) nicht von der Grundgesamtheit abweicht. Abweichungen entstehen, wenn nicht unmittelbar aus der Grundgesamtheit ausgewählt werden kann. Bei telefonischen Befragungen der Grundgesamtheit „Wohnbevölkerung Deutschland über 16 Jahre“ wird häufig das Telefonbuch als Auswahlbasis herangezogen. In diesem sind aber nicht alle in Deutschland lebenden Personen über 16 Jahre aufgeführt, so dass die Auswahlbasis von der Grundgesamtheit abweicht. Die Marktforschungs-Institute wirken dieser Fehlerquelle mit speziellen Methoden entgegen. Siehe Stichprobenziehung für telefonische Befragungen.


Zur Abgrenzung der Begriffe siehe Abgrenzung Grundgesamtheit-Auswahlbasis-Stichprobe.




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