Product-Placement: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Produkt]]e oder [[Dienstleistung]]en werden bewusst in Medienproduktionen (vorwiegend [[Spielfilm]]e, [[TV-Show]], [[TV-Serie]]n, aber auch [[Theater]], [[Computerspiel]]e u. a.) integriert. Der „[[Werbungtreibende]]“ bezahlt dafür Geld, leistet [[Sachleistung]]en (Auto wird kostenlos zur Verfügung gestellt) oder sonstige [[Gegenleistung]]en (Wirbt zum Beispiel für den Film).  
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[[Produkt]]e, [[Dienstleistung]]en oder [[Marke]]n werden bewusst in Medienproduktionen (vorwiegend [[Spielfilm]]e, [[TV-Show]], [[TV-Serie]]n, aber auch [[Theater]], [[Computerspiel]]e u. a.) integriert. Der „[[Werbungtreibende]]“ bezahlt dafür Geld, leistet [[Sachleistung]]en (Auto wird kostenlos zur Verfügung gestellt) oder gewährt sonstige [[Gegenleistung]]en (Wirbt zum Beispiel für den Film). Die [[Werbung]] ([[Advertising]]) und Unterhaltung ([[Entertainment]]) vermischen sich.
  
Bekannte [[Marke]]n eignen sich besser als unbekannte, denn das [[Instrument]] eignet sich weniger [[Bekanntheit]] zu erzeugen. Es geht in erster Linie um [[Einstellungsänderung]] und [[Image]]verbesserungen.
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Bekannte [[Marke]]n eignen sich besser als unbekannte, denn das [[Instrument]] erzeugt weniger [[Bekanntheit]] als dass es zur [[Einstellung]]sänderung und der [[Image]]verbesserung beträgt.
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Die rechtliche Situation in Deutschland ist hier nicht sehr freundlich und schränkt den Einsatz des Instrumentes ein. Ist das Product-Placement nicht nach den Vorschriften gekennzeichnet, stellt es einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz dar und heißt dann [[Schleichwerbung]].
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Da hier die [[Marke]] meist im Vordergrund steht, stellt der Begriff [[Brand-Placement]] ein Synonym für Product-Placement dar.
  
Die rechtliche Situation in Deutschland ist hier nicht sehr freundlich und schränkt den Einsatz des Instrumentes ein.
 
  
  

Version vom 26. Februar 2020, 15:46 Uhr

Produkte, Dienstleistungen oder Marken werden bewusst in Medienproduktionen (vorwiegend Spielfilme, TV-Show, TV-Serien, aber auch Theater, Computerspiele u. a.) integriert. Der „Werbungtreibende“ bezahlt dafür Geld, leistet Sachleistungen (Auto wird kostenlos zur Verfügung gestellt) oder gewährt sonstige Gegenleistungen (Wirbt zum Beispiel für den Film). Die Werbung (Advertising) und Unterhaltung (Entertainment) vermischen sich.

Bekannte Marken eignen sich besser als unbekannte, denn das Instrument erzeugt weniger Bekanntheit als dass es zur Einstellungsänderung und der Imageverbesserung beträgt.

Die rechtliche Situation in Deutschland ist hier nicht sehr freundlich und schränkt den Einsatz des Instrumentes ein. Ist das Product-Placement nicht nach den Vorschriften gekennzeichnet, stellt es einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz dar und heißt dann Schleichwerbung.

Da hier die Marke meist im Vordergrund steht, stellt der Begriff Brand-Placement ein Synonym für Product-Placement dar.



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© 2020 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


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