Endverbraucherpreis: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2020, 09:32 Uhr
Der Endverbraucherpreis (kurz EVP) ist der Preis den ein Konsument für ein Angebot bezahlen muss. Der Gesetzgeber hat dabei geregelt, dass dieser immer inklusive Mehrwertsteuer und eventueller weiterer Abgaben und Gebühren anzubgeben ist. Im B2B gelten andere Bestimmungen.
Der Handel bezeichnet diesen Preis als Einzelhandels-Verkaufspreis.
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© 2020 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften
Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.
Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften
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