EVP (Handel)

Aus WirtschaftsWiki
The printable version is no longer supported and may have rendering errors. Please update your browser bookmarks and please use the default browser print function instead.

Der EVP steht im Handel als Abkürzung für Endverbraucherpreis bzw. Einzelhandels-Verkaufspreis. Es ist der Preis, den der Einzelhändler von seinen Kunden (Endverbraucher) tatsächlich verlangt. Er beinhaltet immer die MWSt und sonstige Abgaben und Gebühren.

Vom EVP abzugrenzen ist die UVP (Unverbindliche Preisempfehlung). Hier empfiehlt der Produzent dem Einzelhändler einen Verkaufspreis. Dieser muss sich daran aber nicht halten.



Marketing > Marketing-Mix > Angebots-Politik > Preis-Politik


© 2020 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


Hoepner-Marketing-Lexikon

Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.

Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften

Gewerbliche Weiterverwendung der Inhalte nur mit ausdrücklicher Genehmigung.

Die folgenden Kategorien in der Fußzeile fassen die Stichworte des jeweiligen Teilgebietes zusammen. Klicken Sie darauf für weitere Informationen zum Thema.