EVP (Handel): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Februar 2020, 07:41 Uhr

Der EVP steht im Handel als Abkürzung für Endverbraucherpreis bzw. Einzelhandels-Verkaufspreis. Es ist der Preis, den der Einzelhändler von seinen Kunden (Endverbraucher) tatsächlich verlangt. Er beinhaltet immer die MWSt und sonstige Abgaben und Gebühren.

Vom EVP abzugrenzen ist die UVP (Unverbindliche Preisempfehlung). Hier empfiehlt der Produzent dem Einzelhändler einen Verkaufspreis. Dieser muss sich daran aber nicht halten.



Marketing > Marketing-Mix > Angebots-Politik > Preis-Politik


© 2020 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen Wirtschaftswissenschaften


Hoepner-Marketing-Lexikon

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