Double-Opt-Out

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Abmeldeverfahren aus einem Verteiler; Gegenstück zum Double-Opt-In.

Die Abmeldung aus einem Verteiler wird durch eine E-Mail (oder ein anderes Medium) bestätigt. Zur Sicherheit, dass keine dritte Person diese Abmeldung unberechtigt vornimmt, muss der Abmelder diese Bestätigungsmail an den Anbieter zurücksenden oder einen in der E-Mail enthaltenen Link anklicken. Erst dann wird die Abmeldung wirksam. Double-Opt-Out wird nur selten angewandt. Anbieter begnügen sich meist damit, einem Link für die Wiederanmeldung in der Bestätigungsmail zu integrieren.

In der Bestätigungs-Mail kann für den weiteren Bezug der Informationen geworben werden. (Achtung! Dies ist bislang eine rechtliche Grauzone. Da der Abmelder weiterer Werbung bereits widersprochen hat, ist weitere Produktwerbung unzulässig. Eine Begründung, warum der Empfänger nicht aus der Liste ausscheiden soll, darf also keine unmittelbare Werbung darstellen.)

Der Anbieter kann die Bestätigung der Bestätigung ein weiteres Mal bestätigen. Hier erfolgt der Hinweis, dass der Bezieher nun endgültig aus der Liste ausgetragen wird. Wiederum besteht die Chance einen Link zur Wiederanmeldung zu integrieren.

Diese Verfahren ist in der Regel rechtlich nicht zulässig, da es für den Abmelder nicht zumutbar ist, diese Abmeldung ein weiteres Mal zu bestätigen.




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