Angebotsmonopol

Aus WirtschaftsWiki
Version vom 20. September 2018, 06:43 Uhr von Hoepner (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Bei einem Angebotsmonopol existiert in einem Markt nur ein einziger Anbieter für eine Leistung. Die Nachfrager können auf keine alternativen …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Bei einem Angebotsmonopol existiert in einem Markt nur ein einziger Anbieter für eine Leistung. Die Nachfrager können auf keine alternativen Anbieter bzw. Angebote zurückgreifen. Damit liegt die Marktmacht beim einzigen Anbieter. Er kann mit Hilfe der Preis-Absatz-Funktion den Preis so festlegen, dass er sein Gewinnmaximum erzielt.

Ordnungspolitisch werden Monopole in der freien Welt nicht gern gesehen. So wurden in Deutschland die staatlich abgesegneten Monopole in den Bereichen Post, Telekom, Bahn usw. abgebaut und für den Wettbewerb geöffnet.

Angebotsmonopole können durch ein Schutzrecht entstehen. Wenn ein Unternehmen ein Patent besitzt und keine anderen Produkte einen ähnlichen Nutzen stiften, besitzt der Anbieter eine Alleinstellung. Auch geschicktes Marketing kann zu einer Monopolstellung führen. Gerade im Internet gilt meist: „The winner takes it all!“ Das bedeutet, dass sich ein Anbieter zumindest über einen gewissen Zeitraum weitgehend als alleiniger Anbieter behaupten kann. Dies ist zum Beispiel bei der Suchmaschine Google der Fall. Microsoft konnte mit seinem Betriebssystem sein Angebotsmonopol über viele Jahre behaupten und beherrscht noch immer den Markt bei den PCs.

Siehe auch Monopol, Nachfragemonopol, Oligopol (Angebotsoligopol bzw. Nachfrageoligopol) und Polypol (Angebotspolypol bzw. Nachfragepolypol).



Marketing >

… > Marketing-Strategien > Strategische Planung > Markt

… > Marktforschung > Marktanalyse


© 2018 Professor Dr. Gert A. Hoepner FH Aachen


Hoepner-Marketing-Lexikon

Definitionen und kompakte Erklärungen von Fachbegriffen auf wissenschaftlicher Basis aufbereitet für Praxis und Lehre.

Teil des FH Aachen Lexikon der Wirtschaftswissenschaften

Gewerbliche Weiterverwendung der Inhalte nur mit ausdrücklicher Genehmigung.

Die folgenden Kategorien in der Fußzeile fassen die Stichworte des jeweiligen Teilgebietes zusammen. Klicken Sie darauf für weitere Informationen zum Thema.