Abgrenzung Grundgesamtheit-Auswahlbasis-Stichprobe: Unterschied zwischen den Versionen

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B2) Die Auswahlbasis ist eine Teilmenge der Grundgesamtheit. Aus der Auswahlbasis wird die [[Stichprobe]] gezogen = Teilerhebung. Oder die Auswahlbasis ist deutlich kleiner als die Grundgesamtheit, dann wäre es nur eine Teilerhebung, auch wenn der Forscher alle Elemente der Auswahlbasis heranzieht. Beispiel: der Offline-Händler befragt nur wenige Stunden in seinem Geschäft. Auch wenn er dann alle befragt, wäre es eine Teilerhebung, da nur ein geringer Prozentsatz seiner Kunden ausgewählt werden kann.
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C2) Die Auswahlbasis weicht von der Grundgesamtheit ab, wie oben unter C1 beschrieben. Daraus wird dann eine [[Stichprobe]] gezogen = Teilerhebung. Die Probleme zeigen sich analog C1, denn es können Elemente in die Stichprobe gelangen, welche nicht zur Grundgesamtheit gehören. Auch hier helfen bei einer Befragung entsprechende [[Screening-Frage]]n im [[Fragebogen]]. Bei einer [[Beobachtung]] sind meist keine Fragen möglich, so dass sich somit eine Fehlerquelle auftut.
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Version vom 11. Februar 2019, 09:51 Uhr

Bei der Stichprobenziehung sind die Begriffe Grundgesamtheit, Auswahlbasis und Stichprobe von Bedeutung. Über die Elemente der Grundgesamtheit soll eine Aussage getroffen werden. Sind die Personen oder Objekte der Grundgesamtheit nicht alle erreichbar, so behilft sich der Forscher mit einer Auswahlbasis, auch Erhebungsgesamtheit genannt. Auf diese hat er Zugriff. Bei einer Vollerhebung werden alle Elemente der Auswahlbasis erfasst. Dies setzt voraus, dass Grundgesamtheit und Auswahlbasis nicht erheblich voneinander abweichen. Abweichungen führen zu einem systematischen Fehler. Bei einer Teilerhebung zieht der Forscher aus der Auswahlbasis eine Stichprobe.

Damit ergeben sich folgende Konstellationen:

Bei einer Vollerhebung werden alle Elemente der Auswahlbasis erforscht. Die Auswahlbasis muss hier gleich oder zumindest sehr nah dran an der Grundgesamtheit sein.

A1) Grundgesamtheit = Auswahlbasis und alle Elemente werden in die Untersuchung mit einbezogen. Dabei handelt es sich dann um eine Vollerhebung. Beispiel: Ein Online-Händler verfügt über eine komplette Datei seiner Käufer. Er möchte seine Käufer nach deren Zufriedenheit befragen. Die Grundgesamtheit (alle Käufer) ist gleich der Auswahlbasis (Datei mit allen Käufern).

B1) Die Auswahlbasis ist eine Teilmenge der Grundgesamtheit. Es können nicht alle Elemente der Grundgesamtheit zur Auswahl herangezogen werden. Beispiel: Ein Offline-Händler möchte seine Kunden befragen. Er verfügt über keine Kundenkartei. Er führt eine Befragung aller Kunden durch, welche sein Ladenlokal im Erhebungszeitraum (z. B.: der Monat Februar) betreten. Die Auswahlbasis sind somit nur Kunden, welche im Erhebungszeitraum in den Laden kommen. In der Grundgesamtheit sind aber mehr Kunden, welche im Erhebungszeitraum nicht in den Laden kommen.Diese können deshalb nicht ausgewählt und befragt werden werden. Der Forscher muss sich überlegen, die abweichende Auswahlbasis zu einem systematischen Fehler führt. Werden alle Kunden der Auswahlbasis befragt und weicht die Auswahlbasis nur in geringem Umfang von der Grundgesamtheit ab, handelt sich trotzdem um eine Vollerhebung.

C1) Die Auswahlbasis weicht von der Grundgesamtheit ab, das heißt es sind auch Elemente in der Auswahlbasis enthalten, welche nicht zur Grundgesamtheit gehören. Diese Abweichung sollte möglichst gering sein. Der Offline-Händler aus B1 befragt nicht in seinem Ladenlokal, sondern auf dem Parkplatz davor. Die Auswahlbasis bilden nun alle Personen, welche sich im Erhebungszeitraum dort aufhalten. Es werden aber auch Personen da sein, welche für unseren Händler nicht als Kunden in Frage kommen. Diese sind in der Auswahlbasis, gehören aber nicht zur Grundgesamtheit. Bei einer Vollerhebung würden auch diese befragt werden. Um diesen Fehler zu vermeiden, enthält der Fragebogen in der Regel dann einige Screening-Fragen, welche Personen ausschließen, wenn diese nicht zur Grundgesamtheit gehören. Die Befragung würde dann vorzeitig beendet, um Fehler in den Ergebnissen zu vermeiden.

Bei einer Teilerhebung wird eine Stichprobe aus der Auswahlbasis gezogen.

A2) Die Grundgesamtheit (Beispiel: alle Kunden) ist gleich der Auswahlbasis (Beispiel: komplette Kundenkartei) wie unter A). Aus der Auswahlbasis wird eine Stichprobe gezogen. Es werden nicht alle befragt. = Teilerhebung.

B2) Die Auswahlbasis ist eine Teilmenge der Grundgesamtheit. Aus der Auswahlbasis wird die Stichprobe gezogen = Teilerhebung. Oder die Auswahlbasis ist deutlich kleiner als die Grundgesamtheit, dann wäre es nur eine Teilerhebung, auch wenn der Forscher alle Elemente der Auswahlbasis heranzieht. Beispiel: der Offline-Händler befragt nur wenige Stunden in seinem Geschäft. Auch wenn er dann alle befragt, wäre es eine Teilerhebung, da nur ein geringer Prozentsatz seiner Kunden ausgewählt werden kann.

Abgrenzung Grundgesamtheit-Auswahlbasis-Stichprobe 1

C2) Die Auswahlbasis weicht von der Grundgesamtheit ab, wie oben unter C1 beschrieben. Daraus wird dann eine Stichprobe gezogen = Teilerhebung. Die Probleme zeigen sich analog C1, denn es können Elemente in die Stichprobe gelangen, welche nicht zur Grundgesamtheit gehören. Auch hier helfen bei einer Befragung entsprechende Screening-Fragen im Fragebogen. Bei einer Beobachtung sind meist keine Fragen möglich, so dass sich somit eine Fehlerquelle auftut.

Abgrenzung Grundgesamtheit-Auswahlbasis-Stichprobe 2



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